E-Rechnung

Was Sie wissen müssen:

Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im Business-to-Business-Bereich (B2B) in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und zu verarbeiten. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Systeme entsprechend anpassen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Auch Vermieter sind betroffen. Diese gelten ebenfalls als Unternehmer.


Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen für Unternehmen
  • Ab dem 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 EUR sind verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden.
  • Ab dem 1. Januar 2028: Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen ausstellen.


Vorteile der E-Rechnung
  • Effizienz: Automatisierte Verarbeitung reduziert manuelle Arbeitsschritte.
  • Sicherheit: Minimierung von Fehlern und Betrugsmöglichkeiten.
  • Nachhaltigkeit: Reduktion des Papierverbrauchs.


Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, um eine elektronische Verarbeitung zu ermöglichen. Ein einfaches PDFDokument erfüllt diese Anforderungen nicht

Formate für E-Rechnungen sind z.B.: XRechnung & ZUGFeRD 

Anbei ist ein Video, welches die Unterschiede einer E-Rechnung kurz herausstellt.

Die E-Rechnung kann z.B. mit DATEV Auftragswesen next erstellt werden.


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